Free media needs protection
Wer Medien schafft, investiert in die Zukunft und in die Gesellschaft gleichermaßen. Die damit verbundenen Risiken müssen transparent sein – dazu gehört es auch, dass sich alle Akteure im Markt an die rechtlichen und regulatorischen Leitplanken halten. Nur wenn Investitionen vor Missbrauch geschützt sind, können sie wirken.
Die Erstellung eines Medienprodukts ist ein kreativer Prozess – und zugleich ein unternehmerischer. Wer im Wettbewerb mit anderen Angeboten steht, wer sich finanzieren muss und Verantwortung für Mitarbeiter trägt, wird sein Produkt immer wieder an die Bedürfnisse der Zielgruppe anpassen, wird es qualitativ verbessern und Risiken eingehen müssen. Die journalistischen und medialen Leuchttürme des 20. und 21. Jahrhunderts sind nicht auf einem Fundament aus Selbstzweck oder freien Sendeminuten gebaut, sondern auf der Leidenschaft von Medienmachern und Verlegern, ihrem Publikum und Lesern etwas Besseres, etwas Tieferes oder Besonderes zu bieten. Journalisten werden in ihrem beruflichen Risiko von Verlegern und Senderunternehmer geschützt. Deren unternehmerische Risiken müssen wiederum juristisch und regulatorisch geschützt werden. Die Leistungsschutzrechte, die sich aus dem Urheberrecht ableiten, sind hier der Investitionsschutz. Speziell zum Presseleistungsschutzrecht nimmt auch die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, Bezug: „Ein eigenes Leistungsschutzrecht unterstützt Presseverleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte (…) Hier geht es um journalistische Qualität und mediale Vielfalt und damit um den Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses.“
Nun lassen sich diese Schutzrechte nur mit begrenzter Erfolgsaussicht durch jeden Rechteinhaber selbst durchsetzen. Kaum ein Verwerter, wie Kabelnetzbetreiber, Wohnungsverwaltungen oder Suchmaschinenanbieter kann bei der Vielzahl der Rechteinhaber eine Lizenzierung jedes einzelnen Beteiligten umsetzen. Gleichzeitig sehen sich Sender oder Verleger mit einem Machtgefälle zwischen Verwertern (Nachfrageseite) und Rechteinhabern (Angebotsseite) konfrontiert. Besonders kleine Medienunternehmen laufen angesichts der Marktmacht der Nachfrageseite Gefahr, unvorteilhafte Lizenzierungsverträge abzuschließen. Das Urheberrecht sieht für diesen Fall die Nutzung einer Verwertungsgesellschaft vor. Hier können Urheber ihre Rechte einbringen und mit einem breiten Rechteportfolio von höheren Erlösen für Arbeit profitieren. Gleichzeitig wird für Verwerter die Komplexität reduziert, indem nicht hunderte oder tausende Einzelverträge abgeschlossen werden müssen, sondern nur die Lizenzierung mit der Verwertungsgesellschaft, die stellvertretend für alle Rechteinhaber steht, geklärt werden muss. Dafür werden Verwertungsgesellschaft vom Kartellverbot ausgenommen, gleichzeitig aber auch durch staatliche Aufsicht stark kontrolliert.