DMA-Umsetzung: Wichtiger Schritt für Regulierung von Plattformen
Digital Markets Act: Corint Media begrüßt europäische Verpflichtung von Google und Facebook zur Gewährung eines transparenten diskriminierungsfreien Zugangs für Dritte und zu fairen Vergütungsregelungen. Neue EU-Vorgaben dürfen effektive nationale Aufsicht über die großen digitalen Plattformen nicht ausbremsen.
Corint Media begrüßt mit Nachdruck die gestern im politischen Trilog zwischen der französischen Ratspräsidentschaft, dem EU-Parlament und der EU-Kommission getroffene Einigung zum Digital Markets Act (DMA). Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass der Spielraum für nationale Behörden, wie dem Bundeskartellamt mit der neuen Gesetzgebung zum § 19a (GWB), weiterhin bestehen bleibt.
Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: „Europa schafft mit dem DMA endlich eindeutige Vorgaben für global agierende Gatekeeper wie Google, Facebook und andere für einen fairen Wettbewerb in der digitalen Welt und zieht damit die Zügel für Google und Facebook endlich weiter an. Diese werden nun zu angemessenen und diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen für Dritte verpflichtet, eine notwendige unabdingbare Grundvoraussetzung zum Schutz der freien Presse im digitalen Zeitalter.“
Die EU-Kommission soll in Zukunft die Einhaltung dieser Verpflichtung kontrollieren. Zusätzlich soll ein Mechanismus zur Streitbeilegung eingeführt werden, der auch die Vergütungsfragen, wie die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts, abdecken soll. Corint Media plädiert, wie EU-Berichterstatter Andreas Schwab (EPP), für möglichst viel Spielraum der nationalen Behörden, wie dem Bundeskartellamt. Dazu Schwennicke weiter: „Es ist nun darauf zu achten, dass die nationalen Gesetze durch das neue Verfahren des DMA nicht ausgehebelt werden. Der neue § 19a (GWB) muss weiterhin konsequent genutzt und in seiner Schlagkraft erhalten bleiben. Es muss aufhören, dass sich die marktmächtigen Gatekeeper wie Google und Facebook weiterhin dem geltenden Recht und damit einer angemessenen Vergütung an die Presseverleger für die Nutzung von deren Inhalten entziehen.
Vor dem Hintergrund der neuen EU-Gesetzgebung fordern wir Google, Facebook und Microsoft noch einmal auf, mit uns nunmehr konstruktive Verhandlungen aufzunehmen, die den wahren Wert der Presseinhalte, die sie seit Jahren für die Monetarisierung ihrer eigenen Angebote nutzen, berücksichtigen.“
Das Bundeskartellamt hatte am 5. Januar 2022 (Pressemitteilung) mitgeteilt, dass „Alphabet/Google ein Anwendungsfall für die neue Aufsicht über große Digitalkonzerne (§19a GWB) sei“ und stellte die „überragende marktübergreifende Bedeutung“ fest.