Google soll im ersten Schritt 5,8 Mio. Euro an Corint Media zahlen
Die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige Schiedsstelle legt eine vorläufige Vergütungszahlung für die Nutzung der Corint Media-Presseinhalte fest. Im Gegenzug soll Corint Media Presseleistungsschutzrechte vorübergehend an Google lizenzieren. Anders als Google geht die Schiedsstelle damit von einer tatsächlichen Nutzung aus und sichert Verlegern so erste Vergütungen zu. Entscheidung ist nicht präjudizierend – im Hauptverfahren deutlich höhere Summe erwartet.
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat in der Auseinandersetzung um die rechtswidrige Nutzung von Presseleistungsschutzrechten durch Google eine interimistische Zahlung von Google an die Corint Media in Höhe von 5,8 Millionen Euro für den Zeitraum seit 7. Juni 2021 bis heute festgelegt. Die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz soll weiteren Schaden von den Presseverlegern der Corint Media abwenden. Das Repertoire an Presseinhalten der Corint Media beläuft sich heute auf ca. ein Drittel des Gesamtmarktes.
Mit dieser Entscheidung bestätigt die Schiedsstelle die tatsächliche Nutzung von Presseinhalten durch Google. Google selbst hatte bis zuletzt bestritten, überhaupt zu nutzen und sich geweigert, für die von Corint Media wahrgenommenen Presseleistungsschutzrechte irgendeine vorläufige Vergütung zu zahlen. Corint Media hatte Google in den Gesprächen mehrfach angeboten, die Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung den Gerichten zu überlassen und sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung auf einen vorläufigen Zahlungsbetrag zu verständigen.
Die Schiedsstelle folgt damit der Praxis, die sie bereits im Microsoft/Bing-Eilverfahren gezeigt hatte: Als vorläufige Vergütung greift sie auf Summen zurück, die die nutzenden Unternehmen Corint Media in Verhandlungen selbst angeboten hatten. So hatte Google bereits Anfang 2022 3,2 Millionen Euro pro Jahr für die abschließende Lizenzierung des Corint Media-Portfolios geboten. Diese Zahlung sah Google allerdings als final an und wollte damit Rechtsfrieden erzwingen. In diesem Verfahren hatte Google erklärt, vorläufig gar nichts zahlen zu wollen. Die Schiedsstelle folgte dem ausdrücklich nicht und bestimmt jetzt die Summe als vorläufige Mindestzahlung bis zum abschließenden Vorschlag im Hauptverfahren. Dort wird weiter über die angemessene Vergütung entschieden – das Ergebnis wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die von der Schiedsstelle nun vorgeschlagene interimistische Zahlung hat damit keine präjudizierende Wirkung auf die ausstehende Entscheidung zur angemessenen Vergütung in der Hauptsache.
Corint Media erwartet, dass bei einer Entscheidung der Schiedsstelle im Hauptverfahren als angemessene Zahlung für die Nutzung des Presseleistungsschutzrechtes hohe Millionenbeträge bestätigt werden. Dies läge auf dem Niveau von Entscheidungen in vergleichbaren Märkten: So erhalten Presseverleger in Australien für die Nutzung ihrer Inhalte geschätzt rund 100 Millionen Euro von Google – in einem Markt, der nur rund ein Drittel des deutschen Marktes ausmacht. In Frankreich zahlt Google für das Presseleistungsschutzrecht nach Branchenangaben rund 45 Millionen Euro an die dortigen Presseverleger und zusätzlich einen mindestens ebenso hohen Betrag für sogenannte Google News Showcase-Verträge.
Markus Runde, Geschäftsführer Corint Media: „Die Presseverleger der Corint Media werden auch fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechtes von Google ohne sachliche Rechtfertigung anders behandelt als individuell abschließende Presseverleger. Sie erhalten weder Googles eigens für die Rechteeinräumung konstruierten ‚ENP- bzw. GNS-Verträge´, noch irgendwelche vorläufigen Vergütungen für erfolgte Nutzungen. Nun hat die Schiedsstelle als spezialgesetzlich vorgesehene erste Instanz entschieden, was Google vorläufig zu zahlen hat, um zumindest die erkennbar rechtswidrige Nutzung von Presseveröffentlichungen durch Google zu beenden. Es bleibt nun abzuwarten, ob Google sich wie Microsoft verhält und vorläufige Zahlungen auf niedrigem Niveau bis zur rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung akzeptiert. Oder ob Google unter Ausnutzung seiner Quasi-Monopolstellung weiterhin zu Lasten der Presseverleger und der ebenfalls beteiligten Journalisten, denen immerhin ein Drittel jeder Vergütung zusteht, agiert. Das sollte dann Gerichte, Behörden und den Gesetzgeber alarmieren.“