Nebeneinander von kollektiver Rechtewahrnehmung und Google News Showcase startet erfolgreich
Erste Verlage nutzen die parallele Teilnahme an Google News Showcase bei weiterer Wahrnehmung ihres Presseleistungsschutzrechts durch Corint Media. Weitere Verlage signalisieren Interesse daran, ihre Rechte neu oder wieder bei Corint Media einzubringen. Dies stärkt die gemeinsame Durchsetzung vor der zuständigen Schiedsstelle.
Die von Corint Media entwickelte Lösung für eine Teilnahme an Google News Showcase bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Presseleistungsschutzrechts durch Corint Media wird von vielen Verlagen sehr gut angenommen. So haben schon einige von Corint Media vertretene Verlage einen Vertrag mit Google über die Teilnahme an Showcase schließen können. Gleichzeitig signalisieren mehrere Verlage, die bereits an Google News Showcase teilnehmen, ihr Interesse, das Presseleistungsschutzrecht über Corint Media wahrnehmen zu lassen. Dafür müssten im Einzelfall auch mit Google geschlossene „Extended News Previews“-Verträge, die die Lizenzierung der Presseleistungsschutzrechte umfassen, gekündigt bzw. nicht verlängert werden.
Die von Corint Media im Herbst 2023 entwickelte und Ende des Jahres vorgestellte Lösung beinhaltet, dass interessierte Presseverlage künftig der Nutzung ihrer das Produkt Google News Showcase betreffenden Rechte individuell zustimmen können – und gleichzeitig ihr Presseleistungsschutzrecht weiterhin über Corint Media wahrnehmen. Möglich gemacht hatte das unter anderem die Untersuchung von Showcase durch das Bundeskartellamt. In seinem Abschlussbericht hatte dieses erklärt, dass das Google-Produkt Showcase eine Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts nicht behindern dürfe.
Wie wichtig die kollektive Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts ist, zeigt sich mit der Einstellung von Facebook News aktuell deutlicher denn je. Der Internetkonzern Meta hatte sein Produkt Facebook News im Dezember des vergangenen Jahres eingestellt. Vor dem Aus stehen damit auch die Vergütungszahlungen für die teilnehmenden Verlage. Nachrichteninhalte nutzen die zu Meta gehörenden Sozialen Netzwerke wie Instagram und Facebook – ebenso wie die anderen Big Tech-Unternehmen – aber unverändert weiter. Die Abschaltung von Facebook News zeigt, wie wenig nachhaltig individuelle Verträge mit Big Tech-Unternehmen zur Nutzung von Presseinhalten sind. In einem entsprechenden Marktumfeld werden daher nur Abschlüsse, die auf verbindlichen gesetzlichen Grundlagen wie dem Presseleistungsschutzrecht basieren, zu nachhaltigen Einnahmen führen. Die Durchsetzung angemessener Vergütungen für die fortgesetzte Nutzung von Inhalten durch Suchmaschinen, Aggregatoren oder Soziale Netzwerke – und künftig auch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz – wird daher auch weiterhin von entscheidender Bedeutung für die Schaffung einer weiteren Einnahmequelle für die Presseverlage darstellen.
Dr. Christine Jury-Fischer, Corint Media-Geschäftsführerin: „Wir freuen uns, dass die bereit gestellte Lösung im Markt angenommen wird und damit die geschaffenen Zahlungsasymmetrien künftig beseitigt werden können. Die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts geht im Jahr 2024 in eine entscheidende Phase. Im Markt hat sich umfangreich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Zahlungen, die Google für das Leistungsschutzrecht anbietet, nicht im Ansatz angemessen sind. Es liegt auf der Hand, dass die Verlage mithilfe unabhängiger Instanzen für eine angemessene Preisbildung für ihr Recht sorgen müssen, sonst bleiben sie auf dem von Google diktierten missbräuchlich niedrigen Vergütungsniveau der Extended News Previews (ENP)-Zahlungen „hängen“. Das wäre nicht nur für die von der digitalen Disruption betroffenen kleineren Verlage sondern auch für die Großen der Branche schlecht, da die schon geringen Showcase-Zahlungen jederzeit verebben können – wie wir gerade bei Facebook News gesehen haben. Wir werden uns daher vor der Schiedsstelle weiter entschieden dafür einsetzen, dass die von Google und anderen Tech-Plattformen durch die Nutzung der Verlagsinhalte erzielte Wertschöpfung in angemessener Höhe bepreist wird.“