Neu­er Ver­teil­ungs­plan für Pres­se­ver­le­ger beschloss­en

Weit­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung von Qua­li­täts­kri­te­ri­en bei Ver­tei­lung. Bereits jetzt deut­li­che Erwei­te­rung des Rech­te­port­fo­li­os.

Pres­se­mit­tei­lung
09.09.2021

Nach dem ein­stim­mi­gen Votum des Auf­sichts­rats hat nun auch die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung von Corint Media einen neu­en Ver­teil­ungs­plan für die Erlö­se aus dem Pres­se­leis­tungs­schutz­recht ein­stim­mig beschloss­en. Die zen­tra­le Neue­rung stellt die Auf­nah­me von pres­se­spe­zi­fi­schen Leis­tungs­kri­te­ri­en in den Ver­tei­lungs­schlüs­sel dar. Mit der stär­ke­ren Berück­sich­ti­gung zer­ti­fi­zier­ter IVW*-Kriterien wird der Bedeu­tung einer eta­blier­ten und schutz­wür­di­gen plu­ra­len Pres­se­land­schaft Rech­nung getra­gen.

Der Ver­teil­ungs­plan beinhal­tet künf­tig fünf Töp­fe, von denen zwei nach der Online-Reich­wei­te des jewei­li­gen Ange­bots aus­ge­schüt­tet wer­den und zwei nach einer Sys­te­ma­tik aus ver­kauf­ter Auf­la­ge und dem Ein­zel­ver­kaufs­preis einer Aus­ga­be. Zusätz­lich wer­den wei­ter­hin 2 Pro­zent der erziel­ten Erlö­se zu glei­chen Tei­len unter allen berech­tig­ten Pres­se­ver­le­gern der Corint Media ver­teilt, die einen Wahr­neh­mungs­ver­trag abschlie­ßen.

Seit Inkraft­tre­ten des neu­en Pres­se­leis­tungs­schutz­rechts haben zudem zahl­rei­che Pres­se­ver­le­ger ihr Inter­es­se an der Wahr­neh­mung ihrer Rech­te durch Corint Media bekun­det. Corint Media ist zuver­sicht­lich, künf­tig die Rech­te von über 300 Ange­bo­ten und damit von einem über­wie­gen­den Teil des Mark­tes wahr­neh­men zu kön­nen.

Mar­kus Run­de und Chris­toph Schwennicke, Geschäfts­füh­rer von Corint Media, dazu: „Mit den neu­en Rege­lun­gen wur­de nach inten­si­ver Dis­kus­si­on über die rich­ti­gen Para­me­ter ein sehr guter Kom­pro­miss gefun­den, der dem Markt gerecht wird. Die Grund­la­ge für eine fai­re Ver­tei­lung ist damit geschaf­fen. Neben dem Wahr­neh­mungs­ver­trag ist die­se die Basis der Rech­te­wahr­neh­mung. Zusam­men mit einem deut­lich gestärk­ten Rech­te­port­fo­lio wer­den wir nach dem Ver­trags­ab­schluss mit Euro­pas größ­ter News-App UPDAY auch die Ver­hand­lun­gen mit den gro­ßen Platt­for­men Goog­le, Face­book, Micro­soft und den wei­te­ren Ver­wer­tern über die Zah­lung ange­mes­se­ner Ver­gü­tun­gen für die Nut­zung der digi­ta­len Ver­lags­in­hal­te fort­set­zen.“
*Infor­ma­ti­ons­ge­mein­schaft zur Fest­stel­lung der Ver­brei­tung von Wer­be­trä­gern e. V.

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