Französische Wettbewerbsbehörde entscheidet gegen Google
Google verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten mit französischen Presseverlegern über Vergütung für Presseinhalte zu einigen
Die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence) hat heute einer Beschwerde der französischen Presseverleger und der Nachrichtenagentur AFP stattgegeben. Die Beschwerde richtete sich gegen Versuche des Unternehmens Google, das in Frankreich im letzten Jahr zur Umsetzung der neuen EU Urheberrechtsrichtlinie in Kraft getretene Presseleistungsschutzrecht ins Leere laufen zu lassen. Die Behörde stellte fest, dass die Praktiken von Google wahrscheinlich einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen und den Pressesektor ernsthaft und unmittelbar beschädigen. Um dieser Gefahr zu begegnen, wird Google verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen über die Vergütung für die Nutzung ihrer geschützten Presseinhalte zu führen. Dabei sollen auch zurückliegende Nutzungen berücksichtigt werden, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 24. Oktober 2019 erfolgt sind.
Das Verfahren vor der Wettbewerbsbehörde wurde im November 2019 von Presseverlagen (Syndicat des éditeurs de la presse magazine, l’Alliance de la presse d’information générale) und der Agence France-Presse (AFP) in Gang gesetzt. Mit dieser schnellen Entscheidung reagiert die Behörde auf die unmittelbare Gefahr irreparabler Schäden, die den Antragstellern durch das wettbewerbswidrige Verhalten von Google drohen. Google hatte nach Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts in Frankreich einseitig entschieden, Auszüge aus Artikeln, Fotografien, Computergrafiken und Videos über seine Dienste nur noch sehr eingeschränkt anzuzeigen – mit Ausnahme des Falles, dass die Rechteinhaber einer kostenlosen Nutzung durch Google zustimmten. Eine weitergehende Entscheidung der Wettbewerbsbehörde ich in dieser Sache ist bereits für den Herbst 2020 angekündigt worden.
Die VG Media hat in diesem Verfahren die beschwerdeführenden Verleger und Nachrichtenagenturen nach Kräften unterstützt, denn die Verleger stehen in Deutschland und in der EU insgesamt vor den gleichen Herausforderungen. Aufgrund der Vorgaben der neuen EUUrheberrechtsrichtlinie werden auch alle anderen EU-Mitgliedsstaaten ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger regeln, das gegen marktmächtige Digitalunternehmen wie Google durchzusetzen sein wird. In der EU gilt ein weitgehend vereinheitlichtes Kartellrecht, auf dessen Grundlage die VG Media für die Presseverleger bereits gegen Google vorgeht. Die Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde ist daher von europaweiter Bedeutung. Dazu Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media: „Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für die entschlossenen französischen Presseverleger, der dem profunden Verständnis der Realitäten auf den Presse- bzw. Plattformmärkten und der positiven Haltung der französischen Regierung zu verdanken ist. Die Entscheidung weist den Weg zur erfolgreichen Durchsetzung der Rechte der Presseverleger in der gesamten Europäischen Union.“