Update des Wahrnehmungsvertrags beschlossen
Corint Media setzt zügige Umsetzung des neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Wahrnehmungspraxis fort
Die zuständigen Gremien der Corint Media haben Anfang Juni eine Änderung des Wahrnehmungsvertrags für Presseverleger beschlossen. Hintergrund ist das Ende Mai 2021 ausgefertigte Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts. Bestandteil des Gesetzes ist u. a. eine Neuregelung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Der modifizierte Wahrnehmungsvertrag gibt Rechteinhabern die Möglichkeit, Corint Media mit der kollektiven Durchsetzung ihrer neuen Presseleistungsschutzrechte in Bezug auf ausgewählte, wichtige Dienste der Informationsgesellschaft zu beauftragen.