Für die Nutzung der Live-Streams privater Hörfunksendeunternehmen im Internet ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Weil durch die Zugänglichmachung im Internet eine neue Öffentlichkeit hergestellt wird und durch diese Nutzung Umsätze erzielt werden können, sind die Sendeunternehmen daran zu beteiligen. Die Lizenz umfasst die Weitersendung, die Verlinkung und die Einspeisung in P2P-Streaming-Netzwerke sowie jede andere Ermöglichung des Zugriffs auf den Live-Stream über ein Computernetzwerk wie beispielsweise durch Internetprotokoll oder durch eine Einbettung auf Internetseiten. Die Weitersendung muss zeitgleich, vollständig und inhaltlich unverändert erfolgen.
Die VG Media GmbH wurde mit Wirkung zum 14. Januar 2021 in Corint Media GmbH umbenannt. Der nachfolgende Tarif gilt unverändert, d.h. auch mit Wirkung für die Corint Media GmbH, weiter.
Tarif „Audio-Live-Streaming“
Für die Nutzung der Live-Streams privater Hörfunksendeunternehmen, z.B. im Wege der Weitersendung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 20 UrhG im Internet
Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
I. Vergütungssatz
Die Vergütung beträgt 2,15 % des Gesamtumsatzes des Nutzers.
II. Allgemeine Bestimmungen
- Der Tarif gilt für die Nutzung von Programmsignalen privater Hörfunksendeunternehmen (Anlage 1) als Live-Stream im Internet. Die Nutzung umfasst die Weitersendung, die Verlinkung und/oder die Einspeisung in P2P-Streaming-Netzwerke und/oder jede andere Ermöglichung des Zugriffs auf den Live-Stream über ein Computernetzwerk wie beispielsweise durch Internetprotokoll und/oder irgendein Nachfolgemodell/-protokoll für zeitgleichen Empfang sowie jede sonstige Eingliederung und/oder jedes sonstige Zueigenmachen auf Internetseiten, unabhängig davon, ob dies in einem separaten Browserfenster geschieht und unabhängig davon, welche Software verwandt wird. Die Weitersendung hat zeitgleich, vollständig und inhaltlich unverändert zu erfolgen.
Der Tarif gilt nicht für eine sonstige Nutzung der Programmsignale oder von Ausschnitten daraus, z.B. Vervielfältigung (Speicherung), öffentliche Wiedergabe durch Bereitstellen zum Download, Audio-on-Demand-Streaming oder Verbreitung mittels physischer Datenträger (CD-Rom, DVD etc.) sowie anderer interaktiver Nutzungsformen und/oder Nachfolgetechniken. - Gewerbliche Schutzrechte (wie beispielsweise Markenrechte) sind von diesem Tarif nicht umfasst.
- Der Vergütungssatz gem. Ziffer I. findet unter der Voraussetzung Anwendung, dass die Zustimmung der VG Media vor Beginn der Nutzung durch Abschluss eines Lizenzvertrags erworben wird. Diese berechtigt nicht zur sonstigen Nutzung der Hörfunkprogramme.
- Mit Zahlung der Vergütung gem. Ziffer I. sind die urheber- und leistungsschutzrechtlichen Ansprüche der von der VG Media vertretenen Hörfunksendeunternehmen für die Nutzung des Live-Streams gemäß Ziffer II. Nr. 1 abgegolten. Mit Zahlung der Vergütung gem. Ziffer I. sind Vergütungsansprüche anderer Rechteinhaber aus der Nutzung (z.B. der GEMA, der VG Wort, der GVL u.a.) nicht abgedeckt.
- Die VG Media stellt den Nutzer nur im gemäß Ziffer II. Nr. 1 beschriebenen Umfang von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen Dritter frei. Vergütungsansprüche anderer Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber sind hiervon nicht umfasst.
- In Anlage 1 (siehe „Veröffentlichung beim Bundesanzeiger“) sind die privaten Hörfunksendeunternehmen aufgelistet, die im Zeitpunkt der Übermittlung des Tarifs zum Zwecke der Veröffentlichung an den Bundesanzeiger und/oder Elektronischen Bundesanzeiger die tarifgegenständlichen Nutzungsrechte der VG Media zur Wahrnehmung eingeräumt haben.