Für die Weitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen innerhalb eines Kabelnetzes bzw. einer Hausverteilanlage eines Mehrparteienhauses mit mehr als zehn Wohneinheiten ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Hier findet eine eigenständige Weitersendung dadurch statt, dass entweder von dem Betreiber eines vorlagerten Netzes der Ebene 4 übernommene oder unmittelbar über eine zentrale Sat-/DVB-T-Antennenanlage abgegriffene Programmsignale an die Wohneinheiten weitergesendet und damit vergütungspflichtig genutzt werden. Corint Media hat für solche Mehrparteienhäuser einen eigenen Tarif aufgestellt und bietet Hausverwaltern eine schnelle und einfache Lizenzierung an. Mit mehreren Verbänden konnte ein Gesamtvertrag mitsamt Lizenzvertrag vereinbart werden, nach welchem Verbandsmitglieder einen Gesamtvertragsrabatt von max. 20 Prozent erhalten.
Die VG Media GmbH wurde mit Wirkung zum 14. Januar 2021 in Corint Media GmbH umbenannt. Der nachfolgende Tarif gilt unverändert, d.h. auch mit Wirkung für die Corint Media GmbH, weiter.
Tarif „Wohnungswirtschaft / Mehrparteienhäuser“
Für die Weitersendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen.in Hausverteilnetzen von Mehrparteienhäusern und ähnlichen Einrichtungen
Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
I. Vergütungssatz
Der Vergütungssatz beträgt € 1,50 pro Einheit und Jahr zzgl. USt.
II. Allgemeine Bestimmungen
- Der Tarif gilt für die zeitgleiche, vollständige und inhaltlich unveränderte Weitersendung von Funksendungen und urheberrechtlich geschützten Werken in Hausverteilnetzen von Mehrparteienhäusern und ähnlichen Einrichtungen.
- Vergütungspflichtige „Einheit“ im Sinne dieses Tarifs sind insbesondere, aber nicht abschließend alle Wohnungen, Haushalte, Gewerberäume, Büroräume und vergleichbare Einheiten. Die Vergütungspflicht entfällt für Einheiten, die über einen externen Signallieferanten mit den Programmsignalen versorgt werden, der eine vertragliche Regelung zur rechtefreien Weitergabe der Programmsignale mit der VG Media getroffen hat.
- Eine Nutzung im Sinne dieses Tarifs liegt unabhängig davon vor, in welcher Übertragungsqualität (SD, HD) oder mit welcher Übertragungstechnik (analog, digital) die Programmsignale genutzt werden.
- Soweit es sich um eine Weitersendung in dem Verteilnetz eines Hauses handelt, dessen Bewohner eindeutig und nachweisbar eine private Gruppe darstellen, ist keine Vergütung nach diesem Tarif zu zahlen.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet die VG Media auch ohne Nachweis eines solchen nachbarschaftlichen Verhältnisses bis auf weiteres darauf, Vergütungsansprüche für Weitersendungen an nicht mehr als 10 Haushalte durchzusetzen. - Mit Zahlung der Vergütung gem. Ziffer I. sind sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtliche Ansprüche der von der VG Media vertretenen Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen für die in Ziffer II. Nr. 1 beschriebenen Nutzungen abgegolten. Die VG Media stellt die Betreiber insoweit von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen frei. Nicht umfasst sind Vergütungsansprüche anderer Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber, insbesondere aus § 20b Abs. 2 UrhG.
- Der Vergütungssatz gem. Ziffer I. findet unter der Voraussetzung Anwendung, dass die Zustimmung der VG Media vor Beginn der Nutzung erworben wird.
- Die VG Media kann einem verbandszugehörigen Lizenznehmer bei Vorliegen eines Gesamtvertrages und nach Abschluss eines entsprechenden Einzellizenzvertrages einen Nachlass auf den Vergütungssatz gewähren, soweit und solange auf Seiten der VG Media eine tatsächliche Verwaltungsvereinfachung besteht.
- In Anlage 1 (siehe „Veröffentlichung beim Bundesanzeiger“) sind die privaten Fernseh- und Hörfunkprogramme der Sendeunternehmen aufgelistet, die im Zeitpunkt der Übermittlung des Tarifs zum Zwecke der Veröffentlichung an den elektronischen Bundesanzeiger die tarifgegenständlichen Nutzungsrechte der VG Media zur Wahrnehmung eingeräumt haben.
- Dieser Tarif gilt ab dem 01. Januar 2018 und ersetzt den am 15. August 2017 im elektronischen Bundesanzeiger (Auftragsnummer: 170812012098) veröffentlichten VG Media Tarif Wohnungswirtschaft / Mehrparteienhäuser.