VG Media gewinnt im Verfahren gegen Hotelkette Sol-Melia
Spanisches Tribunal Supremo bestätigt Zahlungspflicht für TV in Hotelzimmern gegenüber Fernsehsendern – Entscheidung ist rechtskräftig
Die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media), die die Rechte von über 70 internationalen TV-Sendern vertritt, siegt vor dem höchsten spanischen Gericht, dem Spanischen Tribunal Supremo, gegen die Hotelkette „Sol Melia“. Die Weitersendung von Programmsignalen auf Gastzimmer von Hotels ist nach dem Urteil lizenzpflichtig. Damit ist der zwölf Jahre dauernde Urheberrechtsstreit der VG Media gegen die spanische Hotelkette entschieden. Da es sich bei der Kabelweitersendung um innerhalb der EU harmonisiertes Recht handelt, hat die Entscheidung Signalwirkung über Spanien hinaus.
Mit Entscheidung vom 19. Dezember 2018 hat das oberste spanische Gericht die von „Sol Melia“ angestrengte Revision endgültig abgewiesen. Somit ist das Urteil der Audiencia Provincial Civil de Madrid vom 1. Februar 2016 zugunsten der VG Media rechtskräftig.
Darin hatte das Gericht
- festgestellt, dass die Hotelkette „Sol Melia“ die von der VG Media vertretenen Rechte der TV-Sendeunternehmen verletzt, indem sie die Programmsignale in ihren Hotels weitersendet;
- der Hotelkette untersagt, die Programmsignale weiterhin ohne Lizenz weiterzusenden;
- festgestellt, dass „Sol Melia“ zur Zahlung von Schadensersatz für Nutzungen seit 2004 verpflichtet ist.
Die Entscheidung sorgt für Rechtssicherheit in einem urheberrechtlichen Grundsatzstreit. Die VG Media strebt vor dem Hintergrund des Urteils nun eine vertragliche Lösung mit spanischen Hotels an, die internationale TV-Signale auf die Gastzimmer weiterleiten.