Wei­te­re Ver­la­ge las­sen Rech­te durch Corint Media wahr­neh­men

Der Ein­stieg des Ber­li­ner Ver­lags, in dem unter ande­rem Ber­li­ner Zei­tung und Ber­li­ner Kurier erschei­nen, erwei­tert sowohl das Regio­nal­port­fo­lio von Corint Media als auch die Abde­ckung poli­ti­scher Tages­pres­se. Jahr Media brin­gen mit bekann­ten Spe­cial Inte­rest-Titeln wie AERO international oder St.GEORG nutz­wer­ti­gen jour­na­lis­ti­schen Con­tent ein, auf den digi­ta­le Platt­for­men beson­ders ange­wie­sen sind. Das Tech­nik­por­tal mixed.de ist Deutsch­lands ers­tes und größ­tes Online-Maga­zin für Mixed Rea­li­ty und die Zukunft des Com­pu­ters. Die mitt­ler­wei­le über 350 Berech­tig­ten stär­ken Corint Medi­as Posi­ti­on bei der Lizen­zie­rung von Pres­se­inhal­ten gegenüber markt­mäch­ti­gen Platt­for­men.

Pres­se­mit­tei­lung
Ber­lin, 13.02.2023

Der Ber­li­ner Ver­lag (u. a. Ber­li­ner Zei­tung und Ber­li­ner Kurier), Jahr Media (u. a. AERO­in­ter­na­tio­nal, foto­MA­GA­ZIN und St.GEORG) und mixed.de haben Corint Media erst­mals mit der Rech­te­wahr­neh­mung ihrer zahl­rei­chen Inter­net-Ange­bo­te im Bereich des Pres­se­leis­tungs­schutz­rechts beauf­tragt. Damit las­sen nun deut­lich über 350 Pres­se­an­ge­bo­te ihre Rech­te durch Corint Media wahr­neh­men. Die Zahl der Berech­tig­ten von Corint Media wächst auch ein­ein­halb Jah­re nach Einführung des Pres­se­leis­tungs­schutz­rechts ste­tig.

Corint Media-Gesch.ftsführer Mar­kus Run­de und Chris­toph Schwennicke:Wir freu­en uns über die Ent­schei­dung des Ber­li­ner Ver­lags, von Jahr Media und mixed.de ihre Rech­te durch Corint Media durch­set­zen zu las­sen. Dass seit dem Inkraft­tre­ten des Pres­se­leis­tung­s­chutz­rechts am 7. Juni 2021 eine sta­bil wach­sen­de Nach­fra­ge nach der kol­lek­ti­ven Durch­set­zung die­ses Rechts besteht, ist nicht überraschend. Es ist viel­mehr ein Indi­ka­tor, dass immer mehr Pres­se­ver­le­gern bewusst wird, dass sie Rech­te haben und für die­se kämp­fen müssen. Der Ver­such der markt­be­herr­schen­den Digi­tal­platt­for­men, gehei­me Ein­zel­ver­trä­ge zu Nied­rig­prei­sen anzu­bie­ten, läuft immer wei­ter ins Lee­re. Der Gesetz­ge­ber will mit einer ange­mes­se­nen Vergütung für die Nut­zung der Pres­se­inhal­te durch Digi­tal­platt­for­men die Plu­ra­li­tät der Pres­se schützen. Ent­we­der es wird nun gezahlt und die rechts­wid­ri­gen Nut­zun­gen wer­den been­det oder der Gesetz­ge­ber muss die Rech­te­nut­zer wie in Aus­tra­li­en und anders­wo zu Zah­lun­gen und Eini­gun­gen, gege­be­nen­falls durch bin­den­de Ent­schei­dun­gen von Spe­zi­al­ge­rich­ten, anhal­ten.“

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