Weitere Verlage lassen Rechte durch Corint Media wahrnehmen
Der Einstieg des Berliner Verlags, in dem unter anderem Berliner Zeitung und Berliner Kurier erscheinen, erweitert sowohl das Regionalportfolio von Corint Media als auch die Abdeckung politischer Tagespresse. Jahr Media bringen mit bekannten Special Interest-Titeln wie AERO international oder St.GEORG nutzwertigen journalistischen Content ein, auf den digitale Plattformen besonders angewiesen sind. Das Technikportal mixed.de ist Deutschlands erstes und größtes Online-Magazin für Mixed Reality und die Zukunft des Computers. Die mittlerweile über 350 Berechtigten stärken Corint Medias Position bei der Lizenzierung von Presseinhalten gegenüber marktmächtigen Plattformen.
Der Berliner Verlag (u. a. Berliner Zeitung und Berliner Kurier), Jahr Media (u. a. AEROinternational, fotoMAGAZIN und St.GEORG) und mixed.de haben Corint Media erstmals mit der Rechtewahrnehmung ihrer zahlreichen Internet-Angebote im Bereich des Presseleistungsschutzrechts beauftragt. Damit lassen nun deutlich über 350 Presseangebote ihre Rechte durch Corint Media wahrnehmen. Die Zahl der Berechtigten von Corint Media wächst auch eineinhalb Jahre nach Einführung des Presseleistungsschutzrechts stetig.
Corint Media-Gesch.ftsführer Markus Runde und Christoph Schwennicke: „Wir freuen uns über die Entscheidung des Berliner Verlags, von Jahr Media und mixed.de ihre Rechte durch Corint Media durchsetzen zu lassen. Dass seit dem Inkrafttreten des Presseleistungschutzrechts am 7. Juni 2021 eine stabil wachsende Nachfrage nach der kollektiven Durchsetzung dieses Rechts besteht, ist nicht überraschend. Es ist vielmehr ein Indikator, dass immer mehr Presseverlegern bewusst wird, dass sie Rechte haben und für diese kämpfen müssen. Der Versuch der marktbeherrschenden Digitalplattformen, geheime Einzelverträge zu Niedrigpreisen anzubieten, läuft immer weiter ins Leere. Der Gesetzgeber will mit einer angemessenen Vergütung für die Nutzung der Presseinhalte durch Digitalplattformen die Pluralität der Presse schützen. Entweder es wird nun gezahlt und die rechtswidrigen Nutzungen werden beendet oder der Gesetzgeber muss die Rechtenutzer wie in Australien und anderswo zu Zahlungen und Einigungen, gegebenenfalls durch bindende Entscheidungen von Spezialgerichten, anhalten.“